0,6 Prozent für individuelle Erhöhungen in 2022 für das Zürcher Staatspersonal

Der Kanton Zürich stellt 0,6 Prozent für individuelle Erhöhungen in 2022 für das Zürcher Staatspersonal zur Verfügung. Die Erhöhungen werden ab dem 1. April 2022 wirksam.

Der gesamte Betrag wird dabei aus Rotationsgewinnen finanziert. Die individuellen Erhöhungen sollen das Verhältnis unter den Geschlechtern sowie auf den verschiedenen Hierarchiestufen beachten.

Die individuellen Erhöhungen sind an die Beurteilungsgespräche gekoppelt und können bis zu fünf Lohnstufen umfassen.

Ein Teuerungsausgleich wird Bezügern und Bezügerinnen von Ruhegehältern gewährt. Ebenfalls sind Einmalzulagen vorgesehen, von mindestens Fr. 500 bis maximal Fr. 8’000, ein bezahlter Urlaub bis 10 Tage oder ein Naturalgeschenk bis Fr. 500.

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Pressemitteilung vom 16.12.21