Mindestlohn im Kanton Jura

Das kantonale Gesetz sieht neu einen Mindestlohn im Kanton Jura vor. Das Parlament hat am Mittwoch einen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde festgeschrieben. Dafür haben 40 Parlamentarier gestimmt, dagegen war nur eine Person. Es gab 18 Enthaltungen. Damit ist der Jura der zweite Kanton nach Neuenburg mit einem vorgeschriebenen Mindestlohn in der Schweiz.

Die zahlreichen Enthaltungen gehen auf die Bürgerlichen zurück, welche sich eher für eine obligatorische Volksabstimmung ausgesprochen hatten. Da diese aber bei einem Antrag nicht durchgekommen war, kann nun lediglich noch per Unterschriftensammlung für ein Referendum die Frage vors Volk kommen.

Für 20 Franken hat man sich entschieden, da dies nach Berechnungen dem Existenzminimum eines allein lebenden Erwachsenen entsprechen würde. Der Mindestlohn muss nach Inkrafttreten des Gesetzes spätestens innerhalb von zwei Jahren von den Arbeitgebern umgesetzt werden.

Bereits im Jahr 2009 wurde eine Volksinitiative von der Juso für Mindestlöhne im Jura angenommen, doch umgesetzt wurde sie nicht, da das Parlament sich mit der Sache nicht auseinandergesetzt hatte. Das Verfassungsgericht rügte im letzten Jahr das jurassische Parlament, was zur jetzigen Realisierung des Mindestlohns geführt hat.

Auch im Tessin wird über Mindestlöhne diskutiert. Dort wurde vor zwei Wochen ein Gesetzesentwurf zu einem branchenspezifischen Mindestlohn eingereicht, der etwas unter 20 Franken pro Stunde vorsieht.

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Beitrag bei der Luzerner Zeitung vom 23.11.2017

Mitteilung der Unia vom 22.11.2017