GAV für Tankstellenshops
Die St. Galler Regierung hat entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des GAV für Tankstellenshops bis zum 17. Dezember 2017 gelten soll. Unter anderem wird damit eine Lohnerhöhung der Mitarbeitenden -mit und ohne Berufslehre- ermöglicht.