Lohnerhöhung im Schreinergewerbe für 2019

Alle dem GAV Schreinergewerbe 2018 – 2020 unterstellten Arbeitnehmenden werden eine generelle Lohnerhöhung erhalten. Diese beträgt 85 Fr. pro Monat oder 0,50 Fr. pro Stunde.  Die Lohnerhöhung im Schreinergewerbe für 2019 tritt ab dem 1.1.2019 in Kraft.

Damit sprechen sich die Sozialpartner des Schreinergewerbes für eine Lohnerhöhung im Schreinergewerbe für 2019 aus. Der GAV wurde vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt.

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