SGB stellt neue Forderungen für die Lohnrunde 2018
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der bereits Mitte Juli 2017 Forderungen für die Lohnrunde 2018 an die Arbeitgeber adressiert hatte, hielt gestern erneut eine Pressekonferenz ab. Dabei wurden die ursprünglichen Forderungen nach 1,5-2 Prozent Lohnerhöhungen für 2018 erneut lanciert.
Seit Mitte Jahr habe sich die Konjunktur in Absatzländern erfreulich rasch und deutlich aufgehellt, die Überbewertung des Frankens habe sich überraschend stark abgeschwächt, so der SGB. Und: Die Teuerung komme in 2018 zurück. Der SGB stellt fest, dass es «in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) vielerorts deutliche Lohnerhöhungen gibt». Und: «Anzeichen für eine problematische Entwicklung gibt es insbesondere in Branchen ohne GAV.»
Lohntendenzen.ch verfolgt seit vielen Jahren die Unterschiede zwischen Unternehmen mit GAV und ohne GAV und haben verschiedentlich darüber berichtet. Dabei haben wir nie nennenswerten Unterschiede zwischen Unternehmen mit und solchen ohne GAV festgestellt. Die Behauptung des SGB, nur Branchen mit GAV seien «unproblematisch» trifft nach unserem Kenntnisstand in keinster Weise zu.
Im Gegenteil: Die Angaben von Unternehmen mit GAV liegen regelmässig leicht unter den Zahlen der Unternehmen ohne GAV. Einzuräumen ist, dass Lohntendenzen.ch die GAV-Abschlüsse nicht in der gleichen Intensität beobachtet wie der SGB. Dennoch dürften unsere Zahlen gar nicht so daneben liegen, wie wir im Vergleich immer wieder feststellen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Mittelwerte unserer Prognose vom Oktober 2017, wobei Unternehmen ohne GAV leicht mehr Erhöhungen gewähren, als Unternehmen ohne GAV:
Die Verteilung der Antworten zeigt: Unternehmen mit GAV haben bei Erhöhungen unter 1 Prozent die Nase vorne, dafür sind die Unternehmen ohne GAV stärker bei den Erhöhungen grösser 1 Prozent:
Wir möchten damit keinesfalls den Wert der GAV kleinreden. Der Prozess der Aushandlung der Anstellungsbedingungen im Rahmen eines GAV ist ein Marktprozess, der mithilft, den Preis für Arbeit in fairer Art und Weise festzulegen. Nicht marktgerecht ist hingegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die einen Eingriff in die Privatautonomie und in die Vertragsfreiheit darstellt. Sie kann je nach Ausgestaltung des darunterliegenden GAV den Markt nachhaltig stören.