Staatspersonal im Kanton Thurgau ohne generelle Lohnerhöhung
Der Regierungsrat hat beantragt, für individuelle Anpassungen das Minimum von 1% zu gewähren.
Bei seinem Entscheid stützte sich der Regierungsrat auf die finanzpolitische Lage des Kantons, die wirtschaftliche Gesamtsituation, die Entwicklung am Arbeitsmarkt und die Lohnentwicklung in der Schweiz.
Da der Verzicht auf generelle Lohnerhöhungen in der Kompetenz des Regierungsrats liegt, ist dieser Teil der Lohnrunde des Thurgauer Staatspersonals bereits definitiv.
Im Grossen Rat ist der Entscheid über die individuellen Lohnerhöhungen noch pendent.